Dauercamping Bedingungen
Zur Miete eines Dauerplatzes am Terrassen Camping Ossiacher See für die Saison 2026 und folgende halten wir nachfolgende Bedingungen fest, welche Sie mit Ihrer Zahlung akzeptieren:
Der Mietzeitraum des Dauerplatzes ist jeweils vom 15. April des Jahres bis zum 15. Oktober des Jahres
und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung von Ihnen oder uns bis zum 30. September des Jahres, unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Kündigungstermin 31. Dezember des Jahres erfolgt, sodass das Mietverhältnis zu diesem Kündigungstermin endet.
Bei Kündigung des Dauerplatzes durch Sie oder uns ist der Platz bis zum Saisonende 15.10. bzw. nach Absprache bis 31.12. des Jahres geräumt und gesäubert zu verlassen.
Jede Veränderung des Stellplatzes bzw. bauliche Veränderungen jeder Art, wie Zu- und Einbauten rund um den Wohnwagen, ein Mobilheim oder das Vorzelt, Bepflanzungen, Bohren in den Boden, ist vorab gesondert mit der Geschäftsleitung zu besprechen und wird schriftlich festgehalten.
Eine eventuelle Weitergabe des Dauerplatzes an Dritte ist grundsätzlich nicht gestattet.
Die Höhe der Dauerplatzmiete inkl. MwSt. für Ihren Platz in der Saison 2026 entnehmen Sie bitte unserer Preisliste. Die Platzmiete wird automatisch jährlich inflationsbedingt im September erhöht.
Das Mietentgelt beinhaltet den Aufenthalt Ihrer eigenen Familie, d.h. Sie selbst, Ihr/e Ehepartner/In oder Lebenspartner/In und Ihre Kinder bis 21 Jahre, insgesamt max. 8 Personen.
Als Hauptdauermieter/in kann nur 1 Person angegeben werden.
Wir ersuchen Sie um Bekanntgabe der aktuellen Personendaten bei Ihrem ersten Besuch zu Saisonbeginn.
Die Jahrespauschale für jede weitere zu diesem Personenkreis gehörende Person beträgt € 120,00/Saison.
Alle Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis zählen (Eltern, Geschwister, Verwandte, Freunde, Freunde der Kinder, Nachbarn, Bekannte) sind bei Übernachtung vor Betreten des Platzes in der Rezeption anzumelden und werden nach den geltenden Tarifen und Tagessätzen abgerechnet (Personengebühr + Ortstaxe). Tagesbesucher müssen sich vor Betreten des Campingplatzes in der Rezeption anmelden und werden nach den geltenden Tagessätzen abgerechnet.
Sperrmüll ist extra anzumelden und gebührenpflichtig. Die Entsorgung von Sperrmüll am Müllsammelplatz ist nicht gestattet. Bitte halten Sie die Mülltrennung ein.
Bitte um Beachtung der aktuellen Platzordnung, welche in der Reception aufliegt.
Richtlinien zur Ausgestaltung des Platzes:
- Jede Veränderung des Stellplatzes bzw. besonders jegliche Zu- und Einbauten rund um den Wohnwagen/Mobilheim sind grundsätzlich nicht gestattet. Anfragen diesbezüglich sind an die Platzleitung zu richten.
- Zusätzlicher Schotter, Sand oder weitere Erde sind teilweise vorhanden und gegen Bezahlung erhältlich.
- Die Überdachung des Vorzeltes ist nur mit Aluminiumstangen und den dafür vorgesehenen Spannplanen möglich.
- Die Farben sind in weiß oder grau zu halten.
- Jegliche Abänderungen von diesen Normen sowie Eigenbau sind nicht gestattet.
- Für jegliche Schäden an den Überdachungen haftet der Dauercamper selbst.
- Die Vorzelte sind in ordentlichem Zustand zu halten.
- Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist der sofortige Abbau innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
- Die Stellplätze sind parzelliert – abgegrenzt durch Platten – und innerhalb dieser Grenzen ist der Wohnwagen/Mobilheim und das Vorzelt aufzubauen. Auch ein Auto muß dort abgestellt werden.
- Jegliche Anpflanzungen, wie Hecken, Blumenbeete, Hecken, Bäume etc. sind mit der Platzleitung abzusprechen. Bei Nichteinhalten werden diese Bepflanzungen sofort wieder entfernt.