... Wo Heimaturlaub am Schönsten ist

Umrahmt von der idyllischen Bergwelt, zahlreiche Natur-Aktiv-Angebote sowie die Verbindung von Kultur und Kulinarik in unserem Alpen-Adria-Raum kennzeichnen Terrassen Camping direkt am Ossiacher See besonders. Morgens ANGELN inmitten malerischer Landschaft, abends GRILLRUNDE unterm Sternenhimmel.

Mehrfach "Herausragend" beurteilt und als Kärntner Qualitätscampingplatz prämiert, parzelliert, Kanalanschlüsse, große, zur Gänze neu elektrifizierte Plätze, drei Sanitäranlagen und mietbare moderne Familienkabinen in den Nebensaisonen.

Unsere Dauercamping Bedingungen

Derzeit können wir keine Dauerplätze für die Saison 2024 + 2025 anbieten.

  • Der Mietzeitraum des Dauerplatzes ist jeweils vom 15. April d. J. bis zum 15. Oktober d. J. und verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn keine Kündigung von Ihnen oder uns bis zum 30. September des Jahres unter Einhaltung der Kündigungfrist von 3 Monaten zum Kündigungstermin 31. Dezember des Jahres erfolgt, sodass das Mietverhältnis zu diesem Kündigungstermin endet.
  • Der mit Ihnen abgesprochene Platz mit der Platznummer laut Rechnung ist nach Ablauf der Mietzeit geräumt und gesäubert zu hinterlassen.
  • Eine Weitergabe des Dauerplatzes an Dritte ist nicht möglich.
    Jede Veränderung des Stellplatzes bzw. jegliche Zu- und Einbauten rund um den Wohnwagen/Mobilheim oder das Vorzelt sind gesondert mit der Platzleitung zu besprechen bzw. abzustimmen und werden schriftlich festgehalten.
  • Wenn Sie Ihren Wohnwagen/Mobilheim über Winter bei uns am Platz stehen lassen wollen, teilen Sie uns dies bitte bis September d.J. mit.
  • Die Preise für den Dauerplatz und sonstigen Kosten sind bis 1. April des jeweiligen Jahres zu bezahlen.
  • Jeder Platz verfügt über einen eigenen Stromzähler, abgesichert mit 16 A. Die verbrauchten Stromeinheiten sind extra und separat zu den Dauercamping-Vorschreibungen abzurechnen.Dies erfolgt am 15. Oktober d. J.
  • Die Ortstaxe, die Umweltpauschale und eventuelle sonstige Kosten werden lt. den aktuellen Vorgaben extra abgerechnet.
  • Das Mietentgelt beinhaltet den Aufenthalt Ihrer eigenen Familie (Sie selbst, Ihre Frau, Ihre Kinder, Ihre Enkelkinder).
  • Alle Personen, die nicht zum oben genannten Personenkreis zählen (Verwandte, Freunde, Nachbarn, Bekannte) sind extra anzumelden und werden nach den geltenden Tarifen oder Tagessätzen abgerechnet.
  • Bitte beachten Sie auch die aktuelle Platzordnung, die in allen hier nicht angeführten Punkten auch für Sie gilt.
  • Sperrmüll ist extra anzumelden und bitte beachten Sie unsere Mülltrennangebote.

Wir wünschen Ihnen einen erholsamen und schönen Sommer!

 

                                                                            

 

Wohnwagen/Mobilheim-Stehenlassen über Winter

  • Bitte Ihre Absichten über das Stehenlassen Ihres Wohnwagens/Mobilheimes vor Saisonschluß mit der Platzleitung absprechen.
  • Den Wohnwagen/Mobilheim bitte von innen auf einer Scheibe beschriften (Name, Adresse, Tel.Nr, Mail-Adresse).
  • Den Wohnwagen/Mobilheim winterfest absichern und verschließen (Türen, Fenster, Dachlucken, Gaskosten etc.), sowie Strom- und Abwasserschläuche abbauen.
  • Fixe Böden bitte abdecken und festzurren.
  • Wir übernehmen keinerlei Haftung bei Diebstahl Ihres Wohnwagens oder für Schäden an Ihrem Wohnwagen/Mobilheim, die durch Dritte oder durch die Witterung verursacht werden.
  • Wir behalten uns vor, wenn nötig Ihren Wohnwagen/Mobilheim zu verschieben oder umzuparken.

Richtlinien zur Ausgestaltung des Platzes:

  • Jede Veränderung des Stellplatzes bzw. besonders jegliche Zu- und Einbauten rund um den Wohnwagen/Mobilheim sind grundsätzlich nicht gestattet. Anfragen diesbezüglich sind  an die Platzleitung zu richten.
  • Zusätzlicher Schotter, Sand oder weitere Erde sind teilweise vorhanden und gegen Bezahlung erhältlich.
  • Die Überdachung des Vorzeltes ist nur mit Aluminiumstangen und den dafür vorgesehenen Spannplanen möglich.
  • Die Farben sind in weiß oder grau zu halten.
  • Jegliche Abänderungen von diesen Normen sowie Eigenbau sind nicht gestattet.
  • Für jegliche Schäden an den Überdachungen haftet der Dauercamper selbst.
  • Die Vorzelte sind in ordentlichem Zustand zu halten.
  • Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen ist der sofortige Abbau innerhalb von 30 Tagen vorzunehmen.
  • Die Stellplätze sind parzelliert – abgegrenzt durch Platten – und innerhalb dieser Grenzen ist der Wohnwagen/Mobilheim und das Vorzelt aufzubauen. Auch ein Auto muß dort abgestellt werden.
  • Jegliche Anpflanzungen, wie Hecken, Blumenbeete, Hecken, Bäume etc. sind mit der Platzleitung abzusprechen. Bei Nichteinhalten werden diese Bepflanzungen sofort wieder entfernt.
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